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Entfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte für Privatkunden

Zur Förderung erneuerbarer Energien wurde beschlossen, dass Photovoltaik-Produkte für Privatkunden ab dem 1.1.2023 von der Mehrwertsteuer befreit sind. Privatpersonen profitieren somit von einer erheblichen Steuerentlastung beim Kauf von Solarprodukten.

Die Befreiung gilt unter folgenden Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG):

  • Der Erwerber ist auch Betreiber der Anlage.
  • Rechnungs- und Lieferadresse befinden sich in Deutschland.
  • Die Anlage ist im Marktstammdatenregister registriert.
  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden installiert, oder die installierte Bruttoleistung beträgt nicht mehr als 30 kW (peak).

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Solaranlagen ohne Mehrwertsteuer verkaufen.

Wichtig: Beim Bestellvorgang in unserem Shop muss der Käufer im Kassenbereich ein Häkchen setzen, um zu bestätigen, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.

Falls die Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. bei gewerblicher Nutzung), können Sie dies beim Kauf oder umgehend danach widersprechen. Nutzen Sie dazu das Anmerkungsfeld im Bestellvorgang oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular. Sie erhalten dann eine korrigierte Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer.

Beachten Sie: Sollte sich später herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt sind, wird der reguläre Steuersatz von 19% berechnet und die Differenz ist sofort fällig.